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Steuerlinge FAQ: Mitwirkung des Arbeitnehmers am Lohsteuerabzug

Der Arbeitnehmer muss in der Regel nur seine Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber vorlegen. Auf der Lohnsteuerkarte sind individuelle Merkmale eingetragen (Familienstand, Kinder Steuer Kirchensteuerabzug). Diese werden in Form von Freibeträgen und pauschal angesetzten Beträgen (so genannte Pauschbeträge) beim Abzug der Lohnsteuer automatisch berücksichtigt. Wichtig: Die Lohnsteuer, die beim Arbeitgeber vom Bruttolohn abgezogen wird, ist in der Regel so bemessen, dass sie mit der so genannten Jahreseinkommensteuer übereinstimmt. Das heißt, es wird davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmer seinen Bruttolohn über ein ganzes Jahr bezieht.

Steuerlinge beantworten Fragen zum Lohnsteuerabzug

Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuer bei jeder Lohnzahlung einbehalten und ans Finanzamt abführen. Die Höhe der Steuer ermittelt er in der Regel nach dem Steuertarif. Eine wichtige Rolle spielen die individuellen Besteuerungsmerkmale des Arbeitnehmers, zum Beispiel Familienstand, Zahl der Kinder und Kirchensteuerabzug. Die Besteuerungsmerkmale stehen auf der Lohnsteuerkarte. In manchen Fällen kann die Lohnsteuer auch mit pauschalen Steuersätzen abgegolten werden, zum Beispiel bei Mini- und Aushilfsjobs.